Aktuelles aus unserem Blog

In unserem Blog findet Ihr Artikel zu allgemeinen Fragen rund um Flöße und Hausboote.

Wenn Ihr selbst noch ein unbeantwortetes Thema habt, stellt uns gern Eure Frage, wir versuchen diese Hier ausführlich zu beantworten.

Welchen Auftrieb benötigt mein Floß/Hausboot?

Der notwendige Auftrieb unserer Boote wird durch die Gewichtskraft des von den Schwimmkörpern verdrängten Wassers bestimmt. Fälschlicherweise wird für die Stärke dieser Kraft umgangssprachlich oft die Masse-Einheit kg verwendet. Wir verwenden die Einheit daN, die etwa der Gewichtskraft von einem kg Masse entspricht.

Nach unserer Erfahrung sollte Ihr Boot voll ausgerüstet, maximal beladen, je nach seiner Breite und der Höhe des Schwerpunktes, über der Wasseroberfläche keinesfalls mehr Gewicht haben als 60% vom Auftrieb, der bei voll eingetauchten Schwimmkörpern erzeugt werden kann. Wenn der Anteil beweglicher Masse (z.B. Personen) an Bord im Verhältnis zur Masse des Bootes hoch ist, sollten sogar mindestens 50% Reserve bleiben.

Falls Ihr Boot im Wasser überwintert, bedenken Sie auch eine mögliche Schneelast – insbesondere, wenn wegen eines Daches die Schneelast den Schwerpunkt des Bootes signifikant erhöht (Kippmoment).

Zum Berechnen / Einschätzen des voraussichtlichen Gewichts Ihres zukünftigen Bootes möchten wir folgenden Tipp geben: Erstens wird es schwerer und zweitens als Sie denken!

Von uns erhalten Sie Angaben zum maximalen Auftrieb der gelieferten Schwimmkörper und zur Eigenmasse sämtlichen von uns gestellten Materials.

Zurück

Aktuelle Beiträge

Der notwendige Auftrieb unserer Boote wird durch die Gewichtskraft des von den Schwimmkörpern verdrängten Wassers bestimmt. Fälschlicherweise wird für die Stärke dieser Kraft umgangssprachlich oft die Masse-Einheit kg verwendet. Wir verwenden die Einheit daN, die etwa der Gewichtskraft von einem kg Masse entspricht.

Wir dürfen Boote in der innereuropäischen Gemeinschaft gewerblich nur in den Verkehr bringen, wenn diese konform der Europäischen Sportbootrichtlinie sind...

Allgemein bekannt ist, dass auf deutschen Straßen bis zu einer Breite von 2,55m problemlos gefahren werden darf. Bis zu einer Breite von 3m kann man vom zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr eine auf maximal drei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung erhalten...