Aktuelles aus unserem Blog

In unserem Blog findet Ihr Artikel zu allgemeinen Fragen rund um Flöße und Hausboote.

Wenn Ihr selbst noch ein unbeantwortetes Thema habt, stellt uns gern Eure Frage, wir versuchen diese Hier ausführlich zu beantworten.

Wie transportiere ich mein Hausboot bei Überbreite?

Allgemein bekannt ist, dass auf deutschen Straßen bis zu einer Breite von 2,55m problemlos gefahren werden darf. Bis zu einer Breite von 3m kann man vom zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr eine auf maximal drei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung erhalten, mit der man mit einem bestimmten Gespann tagsüber durch Deutschland fahren darf.

Hier finden Sie den Antrag für Mecklenburg-Vorpommern:
www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/static/LSBV/Dateien/Antraege/Antrag_fuer_Durchfuehrung_von_Gross_und_Schwerverk.pdf

Bis zu dieser Breite fahren wir mit einfacher Technik (Pickup, Geländewagen oder schweres SUV) selbst und benutzen einen Drehschemelhänger (Hulco Rota-3 3503), mit dem wir Boote auch einslippen können.

Wird es breiter muss für jede Fahrt, sowie für jedes durchfahrene Bundesland ein extra Antrag gestellt werden. Außerdem muss ein Begleitfahrzeug zum Transport dabei sein. Hier arbeiten wir mit Speditionen zusammen, die auf Schwertransporte spezialisiert sind, wie z.B. www.malow-boot.de

Ab einer Breite von 4m muss außerdem die Polizei den Transport begleiten. Diese wird vom Eigentümer für diesen Einsatz gesondert bezahlt.

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Aktuelle Beiträge

Der notwendige Auftrieb unserer Boote wird durch die Gewichtskraft des von den Schwimmkörpern verdrängten Wassers bestimmt. Fälschlicherweise wird für die Stärke dieser Kraft umgangssprachlich oft die Masse-Einheit kg verwendet. Wir verwenden die Einheit daN, die etwa der Gewichtskraft von einem kg Masse entspricht.

Wir dürfen Boote in der innereuropäischen Gemeinschaft gewerblich nur in den Verkehr bringen, wenn diese konform der Europäischen Sportbootrichtlinie sind...

Allgemein bekannt ist, dass auf deutschen Straßen bis zu einer Breite von 2,55m problemlos gefahren werden darf. Bis zu einer Breite von 3m kann man vom zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr eine auf maximal drei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung erhalten...