Aktuelles aus unserem Blog

In unserem Blog findet Ihr Artikel zu allgemeinen Fragen rund um Flöße und Hausboote.

Wenn Ihr selbst noch ein unbeantwortetes Thema habt, stellt uns gern Eure Frage, wir versuchen diese Hier ausführlich zu beantworten.

Wie wird mein neues Floß zugelassen?

Wir dürfen Boote in der innereuropäischen Gemeinschaft gewerblich nur in den Verkehr bringen, wenn diese konform der Europäischen Sportbootrichtlinie sind. Die Kunden erhalten hierzu eine Konformitätserklärung. Am Boot ist ein CE-Zeichen und eine CIN (Identifizierungsnummer) angebracht.

Für unvollständige Boote erhalten Sie von uns, entsprechend Anhang III der Sportbootrichtlinie eine Herstellererklärung.

Wenn Sie Ihr Wasserfahrzeug dann selbst fertig gestellt haben, werden Sie vor dessen Nutzung in der Regel bei Ihrem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) ein Kennzeichen, nach der Binnenschifffahrt-Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung beantragen müssen. Sehen Sie hierzu den §7 dieser Verordnung: www.gesetze-im-internet.de/klfzkv-binsch/BJNR022600995.html . Alternativ können sie ein amtlich anerkanntes Kennzeichen beim ADAC, DMYV oder DSV beantragen.

Wenn Sie Ihr Boot vermieten möchten, brauchen Sie eine technische Zulassung. Diese wird beim WSA durch das Bootszeugnis erteilt. Sehen Sie hierzu §3 bis §7 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV) www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootVermV/BinSch-SportbootVermV-node.html

Eins noch: Vermeiden Sie im Umgang mit den Behörden das Wort „Floß“. Ein Floß ist im Sinne der entsprechenden Verordnungen kein zulassungsfähiges Sportboot/Kleinfahrzeug. Nennen Sie es Sportboot, Motorkatamaran, Kleinfahrzeug etc., aber NICHT Floß!

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Aktuelle Beiträge

Der notwendige Auftrieb unserer Boote wird durch die Gewichtskraft des von den Schwimmkörpern verdrängten Wassers bestimmt. Fälschlicherweise wird für die Stärke dieser Kraft umgangssprachlich oft die Masse-Einheit kg verwendet. Wir verwenden die Einheit daN, die etwa der Gewichtskraft von einem kg Masse entspricht.

Wir dürfen Boote in der innereuropäischen Gemeinschaft gewerblich nur in den Verkehr bringen, wenn diese konform der Europäischen Sportbootrichtlinie sind...

Allgemein bekannt ist, dass auf deutschen Straßen bis zu einer Breite von 2,55m problemlos gefahren werden darf. Bis zu einer Breite von 3m kann man vom zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr eine auf maximal drei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung erhalten...